Chancen(un)gleichheit im Schulsystem: Selektivität und Nicht-Diskriminierung
Die Tagung befasst sich mit zentralen Fragen der Chancengleichheit der Schulsysteme in den deutschen Bundesländern aus einer juristischen und bildungswissenschaftlichen Perspektive.
- Gibt es ein Recht auf Bildung und schulische Integration?
- Welche verfassungsrechtlichen Anforderungen sind an das Schulsystem zu stellen, um Benachteiligungen aufgrund der sozialen und ethnischen Herkunft zu verhindern oder zu kompensieren?
- Welche Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die bildungswissenschaftlichen Erkenntnisse, die dem deutschen Schulsystem nach wie vor eine hohe Selektivität und Chancenungleichheit bescheinigen?
- Können Selektionsentscheidungen, etwa die im internationalen Vergleich sehr frühe Aufteilung auf unterschiedliche Schulformen nach der Grundschule, (noch) gerechtfertigt werden?
- Welche Anforderungen stellen internationale Normen wie die Behindertenrechtskonvention der UN – und wie müssen und können diese praktisch umgesetzt werden?
- Was können wir von anderen Ländern lernen?
Diesen und weiteren Fragen gehen führende Expertinnen und Experten aus dem Bildungsrecht und der Bildungsforschung im interdisziplinären Gespräch und im Austausch mit Fachpublikum nach. Am Vorabend der Tagung, am 3. Dezember 2015, wird eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus der Schulpraxis, Politik, Wissenschaft und den Medien stattfinden. Weitere Informationen zur Podiumsdiskussion finden Sie hier.
Die Fachtagung wird vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, dem Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung (IfBB) der Ruhr-Universität Bochum und der Stiftung Mercator veranstaltet.