Thursday, 29 September 2016

Diskriminierung im Bildungsbereich abbauen

Tagung zur Bedeutung und Rezeption des Menschenrechtsansatzes in der Bildungsforschung

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein wesentliches Strukturprinzip der Menschenrechte und des Menschenrechts auf Bildung. Diskriminiert werden darf weder beim Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen und -angeboten noch in Hinblick auf angemessene Partizipation, etwa aufgrund von Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität. Zudem sind die Staaten gehalten, durch Maßnahmen wie Menschenrechtsbildung alle Menschen darin zu stärken, Diskriminierung abzubauen. Diskriminierung ist ein alltägliches soziales Phänomen, das sich sowohl auf individueller als auch auf struktureller Ebene beobachten lässt. Der Begriff der Diskriminierung wird sowohl in der menschenrechtlichen und juristischen Debatte als auch in der empirischen Bildungsforschung verwendet, um Exklusionen und Benachteiligungen aufzuzeigen, zu analysieren und normativ zu bewerten. Allerdings zeigt sich, dass zwischen empirischer Forschung und normativer Menschenrechtsdebatte kaum Austausch stattfindet und sich die Bildungsforschung – etwa bei der Formulierung von Forschungsfragen – oft nur indirekt von einem bestimmten normativen Verständnis leiten lässt. Eine verstärkte Berücksichtigung des menschenrechtlichen Ansatzes könnte nicht nur dazu beitragen, die Untersuchungen der Bildungsforschung stärker auf verbindliche normative Grundlagen zu beziehen, sondern auch wertvolle Beiträge für das Menschenrechts-Monitoring und somit zum Abbau von Diskriminierung leisten.

Ziel der Tagung ist es, eine Brücke zwischen dem Menschenrechtsansatz und der empirischen Bildungsforschung zu bauen. Beiträge von international anerkannten Wissenschaftler_innen geben Impulse für eine Diskussion über die Frage, welche Begriffe und Verständnisse von Diskriminierung in der Bildungs- und Menschenrechtsforschung sowie beim Menschenrechts-Monitoring zugrunde gelegt werden und wie diese sich aufeinander beziehen.

Drei Workshops zu den Themen Diskriminierung und Antidiskriminierung schließen sich an, bevor auf einem Podium mit Expert_innen aus den Bereichen Bildungsberichterstattung, Monitoring und Evaluation erörtert wird, ob und wie menschenrechtliche Ansätze stärker in der Bildungsforschung verankert werden können.

Das aktuelle Programm finden Sie hier.